1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 3.
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Der Entwurf einschließlich der Begründung und der artenschutzrechtlichen Prüfung liegt in der Zeit vom 10.07. bis 13.08.2018 während der Dienststunden, und zwar
montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Porta Westfalica, Kempstr. 1, 2.OG, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Darüber hinaus sind die o.g. Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Seite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung in der Rubrik „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ einsehbar.
Porta Westfalica, den 20.06.2018
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann