Amtliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung einer öffentlichen Straßenparzelle

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica über die beabsichtigte Einziehung einer öffentlichen Straßenparzelle

 Die Stadt Porta Westfalica beabsichtigt, einen Teil der öffentlichen Parzelle (Flurstück 444; Flur 15) zwischen den Häusern „Schwartzen Brink 4-6“ im Stadtteil Hausberge einzuziehen, weil zur Erhaltung dieses Weges kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 7 Abs. 4 StrWG NW)

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können in der Zeit vom 23.07.2018  bis 22.10.2018 bei der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica geltend gemacht werden. 

Porta Westfalica, 16.07.2018 

Der Bürgermeister

 

Bernd Hedtmann