Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica über das Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrags
Dem Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten zugrunde:
Länge des Netzes (Wasserhauptleitungen): 334 km
Zahl der Abnahmepunkte: 9.891 Stück
Absatzmengen für das Jahr 2017: 1.581.817 m3
Die gesamten für die Wasserverteilung erforderlichen Leitungen und sonstigen Anlagen (nach-folgend „Wasserverteilungsanlagen“), Durchgangsleitungen und Wassergewinnungsanlagen in der Stadt Porta Westfalica stehen im Eigentum der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH („SPW“).
Das Eigentum an den Wasserverteilungsanlagen verbleibt auch nach Zuschlagserteilung bei SPW bzw. der Stadt Porta Westfalica. Dem Bieter wird im Falle der Zuschlagserteilung das Nutzungsrecht an den Wasserverteilungsanlagen eingeräumt. Auch das Eigentum an den Wassergewinnungsanlagen sowie den Durchgangsleitungen verbleibt bei SPW bzw. der Stadt Porta Westfalica.
Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Stadt Porta West-falica interessiert sind, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum
20.12.2018
bei der
Stadt Porta Westfalica
Sachgebiet 20 – Kämmerei und Steuern
Ansprechpartner: Michael Korsen
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica
einzureichen. Der Bewerbung sind folgende Eignungsnachweise beizufügen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der zuvor genannten Frist nicht älter als 6 Monate alt sein.
(2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
(a) über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
(b) der Bewerber sich in Liquidation befindet;
(c) nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden ist, die eine Zuverläs-sigkeit als Bewerber in Frage stellt;
(d) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) der Bewerber im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklä-rungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
(3) Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der letzten 3 Ge-schäftsjahre. Das Unternehmen muss nicht über einen Zeitraum von drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren am Markt tätig sein. Insoweit sollen sich auch „Newcomer“ be-werben können.
(4) Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen personellen, technischen und wirtschaftli-che Kapazitäten die Vertragsdurchführung in der Stadt Porta Westfalica sichergestellt wird.
Nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die der Stadt Porta Westfalica von dem bisherigen Konzessionsnehmer vorgelegten Informati-onen über die technische und wirtschaftliche Situation des Wasserversorgungsnetzes können gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung schriftlich bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Porta Westfalica, den 18.09.2018
Bernd Hedtmann
Bürgermeister