Auslegung der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Holtrup/Vennebeck/Costedt“ in PW-Holtrup gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Ziel ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in der Gemarkung Holtrup, Flur 6 sowie die Darstellung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Holtrup, Flur 2.
Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
- Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
- Landschaftsplan Porta Westfalica
- Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
- Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieurbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica
Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind) Stand 04.06.2018, Planungsbüro Lauterbach
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stand 24.04.2018, Planungsbüro Lauterbach, zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Landschaft
- Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW – Landesbetrieb, Schreiben vom 02.05.2018, zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 07.05.2018 zu dem Schutzgut Boden
Der Entwurf der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Holtrup/Vennebeck/Costedt“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung zur öffentlichen Auslegung liegt in der Zeit
vom 13.08. bis 17.09.2018
in der Stadtverwaltung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich III Stadtplanung und Bauwesen (Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung), 2.OG, während der Dienststunden öffentlich aus, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (3) BauGB, eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Porta Westfalica, 24.07.2018
Bernd Hedtmann
Bürgermeister