Auslegung der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes „P&R-Flächen Barkhausen“
Ziel ist die Darstellung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“ in der Gemarkung Barkhausen, Flur 10.
Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
- Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
- Landschaftsplan Porta Westfalica
- Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
- Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieurbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica
Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind) Stand 11.04.2018, Planungsbüro Lauterbach
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stand 22.03.2018, Planungsbüro Lauterbach, zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Landschaft
- Schalltechnisches Gutachten, April 2018, Planungsbüro Lauterbach zu dem Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, Schreiben vom 27.02.2018, zu den Schutzgütern Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Schreiben vom 30.01. und 20.03.2018, zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
- Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 05.03.2018 zu dem Schutzgut Boden
- Stellungnahme der Familie K., Schreiben vom 19.02.2018, zu dem Schutzgut Mensch
- Stellungnahme Herr v. B./Frau L., Eingabe vom 26.02.2018, zu den Schutzgütern Mensch und Klima
- Stellungnahmen während des Erörterungstermins am 26.02.2018, zu dem Schutzgut Mensch
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände Minden-Lübbecke, Schreiben vom 06.03.2018, zu dem Schutzgut Tiere
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 14.03.2018 zu dem Schutzgut Boden
Der Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes „P&R-Flächen Barkhausen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung zur öffentlichen Auslegung liegt in der Zeit
vom 17.05. bis 15.06.2018
in der Stadtverwaltung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich III Stadtplanung und Bauwesen (Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung), 2.OG, während der Dienststunden öffentlich aus, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (3) BauGB, eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Porta Westfalica, 03.05.2018
Der Bürgermeister, in Vertretung
Stefan Mohme
Technischer Beigeordneter