Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 31.10.2018 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.1.2 „Gewerbegebiet Barkhausen – südlich des Niedernfeldweges, östlich des Erbeweges“ auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 4 und 5.

Lageplan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.1.2 „Gewerbegebiet Barkhausen – südlich des Niedernfeldweges, östlich des Erbeweges“


Öffentliche Auslegung zur Änderung einer Innenbereichssatzung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat desweiteren in seiner Sitzung am 25.06.2018 beschlossen, die Satzung über für den im Zusammenhang bebauten Bereich „Dorf Nammen“ (Innenbereichssatzung) zu ändern.

Geltungsbereich ist eine Fläche westlich der Straße Rosental in der Gemarkung Nammen, Flur 9.

Lageplan zu „Dorf Nammen“ (Innenbereichssatzung)

Für die Änderung der Satzung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt. Von einem Umweltbericht wird demnach gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.


Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 03.06.2018 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbegebiet Oehrk“ bei gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Holtrup“ (einschließlich seiner Änderungen) sowie der Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Holtrup“ und zum Bebauungsplan Nr. 41 Gewerbegebiet Holtrup – Vennebeck , Oehrk“, öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Vennebeck, Flur 5.

Lageplan zur Festsetzung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Vennebeck, Flur 5

Folgende umweltbezogene Informationen liegen für diese Planung vor:

  • Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
  • Landschaftsplan Porta Westfalica
  • Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
  • Karte „Schutzwürdige Boden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
  • Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
  • Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieursbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica
  • Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Porta Westfalica von 2017

Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:

  • Prognose der Schallimmissionen, DEKRA Automobil GmbH, Bielefeld, August 2018
  • Artenschutzrechtliches Gutachten, Arbeitsgemeinschaft BiotopKartierung Hadasch – Meier – Starrach GbR, Herford, März 2018
  • Biotoptypenkartierung, Konfliktkarte, Ausgleichsmaßnahmenplan u. Gewässerausbauplan, Nagel Landschaftsarchitekten, Bad Oeynhausen, April 2018
  • Umweltbericht, Nagel Landschaftsarchitekten, Juni 2018
  • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände Minden- Lübbecke vom 08.10.2018 zum Artenschutz
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33 – Bodenordnung/Ländliche Entwicklung vom 18.10.2018 zum Immissionsschutz und zum Umweltbericht
  • Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Bau- und Planungsamt – Kreisplanungsstelle – vom 26.10.2018 zum Artenschutz, zum Umweltbericht, zur Gewässerverlegung u. zum Schallschutz
  • Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 05.11.2018 zum Schutzgut Boden


Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat desweiteren in seiner Sitzung am 03.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 86 „Hornacker II“ (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Lerbeck, Flur 1.

Lageplan zum B-Plan Nr. 86 "Hornacker II"

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.

Die oben genannten Entwürfe, einschließlich der Begründungen und verfahrensrelevanten Unterlagen, liegen in der Zeit vom 21.12.2018 bis 25.01.2019 während der Dienststunden, und zwar

montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, 2. OG, im Flur an der Informationswand, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Darüber hinaus sind die o.g. Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Seite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung in der Rubrik „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ einsehbar. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Porta Westfalica, 06.12.2018
Der Bürgermeister


Bernd Hedtmann