Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 80 „Alte Schule Nammen“

Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes in der Gemarkung Nammen, Flur 9.

Bebauungsplan Nr. 80

Der o.g. Bauleitplan einschließlich Begründung liegt während der Dienststunden im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, II. OG zu jedermanns Einsicht aus. Über die Inhalte wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica zum Bebauungsplan Nr. 80 „Alte Schule Nammen“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.


Hinweise:

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Porta Westfalica geltend gemacht worden sind.
    Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

  2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
    b)    die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
    c)     der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

  3. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die Entschädigung von durch die Bebauungspläne eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.


Porta Westfalica, den  24.07.2018

 

Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann