Reihengrabstätten werden eingeebnet
Die Nutzungsberechtigten der Reihengrabstätten mit Bestattungszeitpunkt vor dem 15.11.2018 auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Porta Westfalica
Friedhof Grabstättenbezeichnung
Barkhausen (neu) Feld 11, Reihe 01, Nr. 11-16
Holzhausen Feld 09, Reihe 04, Nr. 09-12, Feld 09, Reihe 05, Nr. 01-05
Möllbergen Feld 13 A, Reihe 02, Nr. 29, 30
Veltheim Feld 4, Reihe 00, Nr. 30-40
werden bis zum 15.12.2018 zur Abräumung der Grabanlagen aufgefordert.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstätten eingeebnet. Nicht entfernte Grabmale und Einfassungen werden gem. § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände erfolgt nicht.
Porta Westfalica, 05.09.2018
Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann