Widmung der Straße „Zur Schalksmühle“
Die Pläne, die die Straßenflächen ausweisen, können bei der Stadt Porta Westfalica, Abteilung Straße, Zimmer 3.22, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.
Porta Westfalica, 28.05.2018
Stadt Porta Westfalica
Bernd Hedtmann
Bürgermeister