Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Ziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen einschließlich der erforderlichen Grün- und Außenspielflächen in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.
Weiterhin hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 11.03.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte am Sprengelweg“ einzuleiten.
Ziel ist Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.
Weiterhin hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 11.03.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ aufzustellen.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die bauliche Erweiterung des ansässigen Zahnzentrums in der Gemarkung Lerbeck, Flur 3.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planungen in der Zeit vom 22.07. bis 26.08.2019 in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG., während der Dienststunden informieren, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Zusätzlich können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung heruntergeladen werden.
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bei der Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, den 04.07.2019
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann