Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ auszulegen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die bauliche Erweiterung des ansässigen Zahnzentrums in der Gemarkung Lerbeck, Flur 3.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Boden, auf Wasser, auf das Klima sowie auf die Landschaft geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutzwürdigkeit, Versickerungsfähigkeit, Bodendenkmale, Vorbelastung und Altlasten/Kampfmittel
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Oberflächenwasser, Überschwemmungsgebiet und Vorbelastung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorbelastung und solarenergetisches Potenzial
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypen, bestehende Bebauung, Grünfläche, Hausgärten, Gehölzbestände, Ackerfläche, Biotopverbund, Fauna/planungsrelevante Arten und Vorbelastung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorbelastung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich im Umweltbericht
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsstruktur, Erholungsflächen und Vorbelastung
Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Werder“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat desweiteren in seiner Sitzung am 08.10.2019 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Werder“ (nach §13 BauGB als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Hausberge, Flur 8.
Für die Änderung der Satzung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt. Von einem Umweltbericht wird demnach gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.
Die oben genannten Entwürfe, einschließlich der Begründungen und verfahrensrelevanten Unterlagen, liegen in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019 während der Dienststunden, und zwar
montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, 2. OG, im Flur an der Informationswand, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren (Tel.: 0571/791-322). Zusätzlich sind die o.g. Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Seite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung in der Rubrik „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, 10.10.2019
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann