12. Änderungssatzung vom 14.12.2020 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Porta Westfalica vom 16.12.2002
Artikel 1
§ 2 erhält folgende Fassung:
Abs. 3 a) Der Gebührensatz für die Sommerreinigung beträgt bei den Stadtstraßen der Reinigungsklasse S1 je Berechnungseinheit 1,78 €.
Abs. 3 b) Der Gebührensatz für die Sommerreinigung beträgt bei Land- und Kreisstraßen der Reinigungsklasse S1 je Berechnungseinheit 1,56 €.
Abs. 3 c) Der Gebührensatz für die Sommerreinigung beträgt bei den Stadtstraßen der Reinigungsklasse S2 je Berechnungseinheit 1,11 €.
Abs. 3 d) Der Gebührensatz für die Sommerreinigung beträgt bei Land- und Kreisstraßen der Reinigungsklasse S2 je Berechnungseinheit 0,70 €.
Abs. 4 a) Der Gebührensatz für die Winterreinigung beträgt bei den Stadtstraßen der Reinigungsklassen W1 und W2 je Berechnungseinheit 0,38 €.
Abs. 4 b) Der Gebührensatz für die Winterreinigung beträgt bei den Landes- und Kreisstraßen der Reinigungsklasse W 1 je Berechnungseinheit 0,00 €.
Abs. 4 c) Der Gebührensatz für die Winterreinigung beträgt bei den Stadtstraßen der Reinigungsklasse W3 je Berechnungseinheit 0,00 €.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung der Stadt Porta Westfalica wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, 15.12.2020
Dr. Gerlach
Bürgermeisterin