Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Kaiserhof“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Kaiserhof“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des stadtbildprägenden Kaiserhofes sowie der umliegenden Flächen und Anlagen in der Gemarkung Barkhausen, Flur 6.

 ie interessierte Öffentlichkeit kann sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planung in der Zeit vom 24.08. bis 25.09.2020 in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG., während der Dienststunden informieren, und zwar

montags        von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags      von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs      geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist auch eine individuelle Terminvereinbarung möglich (eike.krueger@portawestfalica.de; 0571/791-321). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Zusätzlich können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit können Äußerungen z.B. schriftlich, per Email oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

 Porta Westfalica, den 05.08.2020

 Der Bürgermeister

 Bernd Hedtmann