Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Kaiserhof“ - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Kaiserhof“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des stadtbildprägenden Kaiserhofes sowie der umliegenden Flächen und Anlagen in der Gemarkung Barkhausen, Flur 6.
ie interessierte Öffentlichkeit kann sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planung in der Zeit vom 24.08. bis 25.09.2020 in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG., während der Dienststunden informieren, und zwar
montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist auch eine individuelle Terminvereinbarung möglich (eike.krueger@portawestfalica.de; 0571/791-321). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Zusätzlich können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.
Während dieser Zeit können Äußerungen z.B. schriftlich, per Email oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Porta Westfalica, den 05.08.2020
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann