Auslegung verschiedener Baupläne

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.1.1 „Gewerbegebiet Barkhausen, westlich des Erbeweges" gem. § 13 BauGB als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren öffentlich auszulegen sowie die Behörden und den zuständi-gen Bezirksausschuss zu beteiligen. Ziel ist die Ergänzung der rechtsverbindlichen textlichen Festsetzungen zur ausnahmsweise zulässigen Nutzung innerhalb eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.

Karte BPlan 2.2.1


Öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Tielosen“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Tielosen“ aufzustellen und gem. § 13 (2) BauGB die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss zu beteiligen. Ziel ist die Anpassung der Verkehrsflächen, Festsetzungen eines Regenwassersickerbeckens, Umlegung einer Spielplatzfläche und zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten auf einer Teilfläche für Mehrfamilienhäuser in einem allgemeinen Wohngebiet in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

Karte BPlan 5


Öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bocks-köppen“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bocksköppen“ aufzustellen und gem. § 13 (2) BauGB die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss zu beteiligen. Ziel ist die Optimierung für eine wohnungsbauliche Nutzung in der Gemarkung Veltheim, Flur 11.

Die Bebauungspläne werden nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufgestellt. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

Auf die Angabe darüber, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wird gem. § 13 (3) BauGB verzichtet.

Die Planentwürfe inklusive Anlagen liegen in der Zeit vom 06.07. – 07.08.2020 während der Dienststunden, und zwar

- Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
- Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Darüber hinaus kann ein individueller Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden (Tel.: 0571/791-321; E-Mail: eike.krueger@portawestfalica.de). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica abgegeben werden. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch ebenfalls ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Porta Westfalica, den 16.06.2020
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann


117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Lerbeck zwischen B 482 und L 764“ - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

 Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 25.05.2020 beschlossen, die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Lerbeck zwischen B 482 und L 764“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Lerbeck, Flur 3.

 

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

 [1]       Betrachtung der Auswirkungen der Planänderung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung

[2]        Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 BNatSchG

[3]        Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur und Landschaft und den Artenschutz als Teil der  Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Gewerbeflächen am Kirchweg“

[4]        FFH-Vorprüfung gemäß § 34 (1) BNatSchG

[5]        Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB

[6]        Schalltechnischer Bericht

[7]        Verkehrsgutachten

[8]        Stellungnahme Grundwasserauswirkungen

[9]        Gutachten BV Logistik Immobilie, Gewerbegebiet Lerbeck, Porta Westfalica Teil 1 & 2 (Geotechnisches Gutachten) 

 Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Flächennutzungsplanänderung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

- finden sich in [1], [3], [5], [6] und [7],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden durch Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Lichtemissionen, Wärmeemissionen, Gerüche und Abfälle; Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitnutzung.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere

- finden sich in [1], [2], [3], [4] und [5],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen der Planänderung auf das vorhandene Arteninventar, unter bes. Berücksichtigung der schützenswerten Fledermaus- und Vogelarten; Auswirkungen durch baubedingte Eingriffe i.S.v. temporärer Flächeninanspruchnahme, Lärm, Stäuben, Erschütterungen und Unfällen im Zuge der Bauarbeiten; Auswirkungen durch anlagebedingte Wirkfaktoren i.S.v. Flächenumwandlungen, Bodenverdichtung und -versiegelung, Vernichtung von Lebensräumen für die Tierwelt und veränderte Lichtverhältnisse; Auswirkungen durch betriebsbedingte Wirkungen i.S.v. Lärm, Erschütterungen durch Verkehr, optische Wirkungen und die Anwesenheit von Menschen.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen

- finden sich in [1], [3], [4] und [5],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch baubedingte Eingriffe i.S.v. temporärer Flächeninanspruchnahme, Lärm, Stäuben, Erschütterungen und Unfällen im Zuge der Bauarbeiten; Auswirkungen durch anlagebedingte Wirkfaktoren i.S.v. Flächenumwandlungen, Bodenverdichtung und -versiegelung und veränderte Lichtverhältnisse; Auswirkungen durch betriebsbedingte Wirkungen i.S.v. Lärm, Erschütterungen durch Verkehr, optische Wirkungen und die Anwesenheit von Menschen.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

- finden sich in [1], [3] und [4],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächenneuinanspruchnahme.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

- finden sich in [1], [3], [4], [8] und [9],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen der Planänderung auf die Bodenversiegelung, Bodenbeschaffenheit, Lebensraum-, Speicher- und Pufferfunktion des Bodens sowie Schutzfunktion der Deckschichten.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

- finden sich in [1], [3], [8] und [9],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen der Planänderung auf Grundwasser, Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima

- finden sich in [1] und [3],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf das Geländeklima, die kleinklimatischen Funktionen des Änderungsgebietes, die Luftqualität und das Lokalklima.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

- finden sich in [1] und [3],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf das Ortsbild von Lerbeck und das Landschaftsbild.

 Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe

- finden sich in [1] und [3],

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmäler. 

Sämtliche Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.07. - 10.08.2020 während der Dienststunden, und zwar

-       Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

-       Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

-       Mittwochs                 geschlossen

-       Donnerstags            von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr

-       Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Darüber hinaus kann ein individueller Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden (Tel.: 0571/791-321; E-Mail: eike.krueger@portawestfalica.de). Über die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Flächennutzungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

 Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

 Porta Westfalica, den 25.06.2020

 

Der Bürgermeister

 Bernd Hedtmann