Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020

Die aktuelle Rechtsprechung unter Berücksichtigung des vom Verfassungsgerichtshof NRW am 20.12.2019 getroffenen Urteils hat einen erneuten Beschluss des Wahlausschusses zur Wahlbezirkseinteilung notwendig gemacht.

Gemäß § 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Wahlausschuss der Stadt Porta Westfalica hat für die Kommunalwahl 2020 in seiner Sitzung am 25.02.2020 das Wahlgebiet der Stadt Porta Westfalica erneut in 19 Wahlbezirke eingeteilt.

Ein Stadtplan und ein Straßenverzeichnis, aus denen sich die Einteilung im Einzelnen ergibt, können während der üblichen Dienstzeiten an der Information des Rathauses I, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Zimmer 0.29, eingesehen werden:

Montags                 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstags               8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs               geschlossen
Donnerstags           8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitags                  8.30 bis 13.00 Uhr

Porta Westfalica, 26.02.2020

Bernd Hedtmann
Wahlleiter


Wahlbezirke der Stadt Porta Westfalica für die Kommunalwahl 2020
gemäß Beschluss des Wahlausschusses vom 25.02.2020

Wahlbezirk
Bezeichnung des Wahlbezirks
01Barkhausen-Süd
02Barkhausen-Nord
03Neesen
04Neu-Lerbeck
05Neesen / Lerbeck
06Nammen
07Wülpke / Kleinenbremen-West
08Kleinenbremen
09Eisbergen-Ost / Eisbergen-Fülme
10Eisbergen-West
11Veltheim
12Möllbergen / Vennebecker Bruch
13Holtrup / Vennebeck / Costedt
14Holzhausen-Hitzepohl
15Holzhausen
16Hausberge-Findel
17Hausberge-Mitte
18Hausberge-Nord
19Lohfeld / Veltheim-Nord