Gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird auf die in der 15. Ausgabe des „Amtlichen Kreisblatts“ am 10. Juni 2020 bekannt gemachte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Minden und Porta Westfalica über die Durchführung von Aufgaben der Rentenberatung hingewiesen.
Porta Westfalica, 27. Mai 2020
Bernd Hedtmann
Bürgermeister
10. Juni 2020