Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe


Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie betrachtet die großen Lärmquellen von Umgebungslärm: Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume. Dabei verfolgt die Richtlinie einen dreistufigen Ansatz:

  1. Die Belastung durch Umgebungslärm wird ermittelt und in Lärmkarten dargestellt.
  2. Die Öffentlichkeit wird über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert.
  3. Für Belastungsbereiche werden Aktionspläne ausgearbeitet. Aktionspläne sollen Lärmproblemen entgegenwirken und Lärmauswirkungen regeln. Sie können Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. Die Öffentlichkeit kann bei der Aktionsplanung mitwirken.

Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind die aktualisierten Lärmkarten sowie der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

In Betracht gezogen werden nur Straßen mit einer Verkehrsmenge von über 8.000 Kfz/24h. Es können z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder konkrete Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung eingebracht werden, die sich z.B. auch auf Inhalte des neuen Entwurfs des Lärmaktionsplans der 4. Stufe beziehen können

Die Beteiligung findet statt ab Montag, dem 25.03., digital auf der öffentlichen Beteiligungsseite des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/PW/beteiligung/themen/1006035 und endet am 26.04.2024.