Stadt sucht Wahlhelferinnen und -helfer

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Porta Westfalica müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besondere Vorkenntnisse sind für die Ausübung dieses Ehrenamtes nicht erforderlich.

Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorstehern, Schriftführern und Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören u. a. die Prüfung der Wahlberechtigung, der Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis, die Ausgabe der Stimmzettel, die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen sowie die Auszählung der Stimmzettel. Ab 07:30 Uhr bereitet der Wahlvorstand das Wahllokal vor. Die Wahlhandlung beginnt um 08:00 und endet um 18:00 Uhr. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen ständig vor Ort sein, die Einteilung in einem Schichtsystem erfolgt in Abstimmung mit dem Wahlvorsteher. Für die Aufgaben der Wahlvorsteher und der Schriftführer  werden die Ehrenamtlichen im Rahmen einer Schulung in ihre Aufgaben eingewiesen.

Unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale erfolgt die Ergebnisermittlung, bei der alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein sollen.

Alle Wahlhelfer/innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30,00 €.

Bei Interesse nimmt die Stadt Porta Westfalica ab sofort unter der Telefonnummer 0571/791-114 oder per Email (christine.drees@portawestfalica.de) Anmeldungen entgegen und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.