Bürgerentscheid über Grundschulen der Stadt Porta Westfalica
Die Schulentwicklungsplanung der Stadt sieht nach ausgiebigen Beratungen eine Modernisierung der Schullandschaft vor, bei der ein Grundschulstandort verlegt und ein weiterer aufgegeben wird. Das Ziel des Bürgerbegehrens lautete: „Alle Grundschulen erhalten“. Diesem Bürgerbegehren hat der Rat der Stadt Porta Westfalica mit Beschluss vom 11. Oktober 2018 mehrheitlich nicht zugestimmt. Aus diesem Grund sind nun die abstimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides gefragt.
Allen abstimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern werden Unterlagen zum Bürgerbescheid zu gesandt, in denen das Abstimmungsverfahren erläutert wird und die unterschiedlichen Standpunkte zur Schulentwicklung dargelegt sind. Bis zum 11. Dezember 2018, 18:00 Uhr, kann abgestimmt werden über die Frage der Initiatoren des Bürgerbegehrens, die wie folgt lautet: Sollen alle Portaner Grundschulen an ihren jetzigen Haupt- und Teilstandorten verbleiben und dort saniert werden? Wird mit „Ja“ gestimmt, stimmt man dem Bürgerbegehren zu, wird mit „Nein“ gestimmt, stimmt man der städtischen Schulentwicklungsplanung zu. Die zu beantwortende Frage ist entschieden, wie sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Dabei müssen mindestens 20 % der Anzahl der Stimmen aller Abstimmungsberechtigten für ein Votum erreicht werden. Ist dies nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid als gescheitert zu werten.
Die Abstimmungsbenachrichtigung enthält einen Stimmschein (Versicherung an Eides statt, dass man selbst gewählt hat), einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmumschlag sowie einen amtlichen roten Stimmbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Stimmbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist. Weiterhin enthält sie das Informationsblatt der Stadt Porta Westfalica zum Bürgerentscheid sowie ein Merkblatt für die Abstimmung per Brief. Die Abstimmung findet ausschließlich per Brief statt.
Der Stimmbrief ist so rechtzeitig zu übersenden bzw. im Abstimmungsbüro abzugeben, dass er spätestens am Tag des Bürgerentscheids, und zwar am Dienstag, dem 11. Dezember 2018, bis 18:00 Uhr, bei der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, eingeht. Im Rathaus der Stadt erfolgt an diesem Tag öffentlich ab 15:00 Uhr die Prüfung der Abstimmungsbriefunterlagen und ab 18:00 Uhr die Zählung der Stimmen sowie die Feststellung des Abstimmungsergebnisses durch die Abstimmungsvorstände.
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden bis spätestens 20. November 2018 allen Abstimmberechtigten zugestellt. Wer bis zu diesem Termin keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber abstimmberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 25. November 2018, mit dem Abstimmungsbüro in Verbindung setzen.
Das Abstimmungsbüro der Stadt Porta Westfalica befindet sich im Rathaus, Kempstraße 1, Raum 0.34 im Erdgeschoss. Für Fragen zum Abstimmungsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abstimmungsbüros gern zur Verfügung. Sie sind telefonisch erreichbar unter 0571 791 118 und E-Mail können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Geöffnet ist das Abstimmungsbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten bis einschließlich Dienstag, dem 11. Dezember 2018, 18:00 Uhr, und zusätzlich außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten am Mittwoch, 21. November 2018, von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Samstag, 24. November 2018, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.