Datenerhebung für den Mietspiegel 2018

Ein Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Vereinbarung der Miethöhe und ist darüber hinaus auch Grundlage für rechtliche Entscheidungen über die Höhe der Miete.

Der letzte Mietspiegel wurde von der Stadt Porta Westfalica 2008 erstellt. Eine rechtliche Verpflichtung, einen solchen Mietspiegel zu erstellen, besteht für die Kommunen nicht, doch die Stadt Porta Westfalica möchte den Bürgerinnen und Bürgern diesen nützlichen Service aktualisiert zur Verfügung stellen. Hierzu wird die Mithilfe der Vermieterinnen und Vermieter benötigt.

Mit den Grundsteuerbescheiden wird deshalb in den kommenden Tagen ein Anschreiben des Bürgermeisters versendet, in dem um Mitwirkung gebeten wird. Der auszufüllende Mieterfassungs-bogen für jeweils eine Wohnung befindet sich auf der Rückseite des Schreibens. Sofern mehrere Mietwohnungen angeben werden, und deshalb weitere Formulare benötigt werden, können diese von der Internetseite der Stadt unter www.portawestfalica.de/mietspiegel heruntergeladen oder von der Verwaltung gerne auf Anfrage zugesandt werden.

Der kürzeste und für die Verwaltung einfachste Weg ist die Nutzung des auf der Internetseite www.portawestfalica.de/mietspiegel hinterlegten Online-Formulars, das direkt am Computer ausgefüllt werden kann.

Die Angabe der Daten wird bis zum 31.03.2018 benötigt. Zu beachten ist, dass vermietete Einfamilienhäuser sowie öffentlich geförderte Wohnungen nicht erfasst werden.

Die Stadt Porta Westfalica versichert, dass die mitgeteilten Daten streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erstellung des Mietspiegels verwendet werden. Eine Weitergabe an jedwede Dritte erfolgt nicht, die Daten werden nach Auswertung unmittelbar vernichtet.

Für die freundliche Unterstützung und Mithilfe der Vermieterinnen und Vermieter bedankt sich die Stadt Porta Westfalica.