Neuer Mietspiegel für Porta Westfalica liegt vor
Datengrundlage bildeten hierfür unter anderem die zurückgesandten Mieterfassungsbögen, welche mit den Grundsteuerbescheiden versandt worden sind. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für die Vereinbarung der Miethöhe und ist darüber hinaus auch Grundlage für rechtliche Entscheidungen über die Höhe der Miete. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels besteht für Kommunen nicht. Die neue Tabelle gilt für den freifinanzierten Wohnungsbau und Einfamilienhäuser ab dem 01.01.2019 für zwei Jahre und kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden. Eine Pflicht zur Anpassung einfacher Mietspiegel an die Marktentwicklung besteht nicht. Sie sollen jedoch im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.