Das Jugendamt informiert über Hilfe für alleinerziehende Eltern
Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil? Besteht der Unterhaltsanspruch weiter oder ändert sich die Höhe, wenn mein Kind volljährig wird oder eine Ausbildung beginnt?
Das Jugendamt bietet Beratung für werdende Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, für Elternteile, bei denen das Kind lebt, für Elternpaare, die sich getrennt haben oder eine Trennung planen und für junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre alt sind.
Auch Eltern, die sich nicht einigen können, finden Unterstützung beim Jugendamt, z.B. durch eine Beistandschaft.
In der schwierigen Zeit nach einer Trennung der Eltern kann das Jugendamt dabei unterstützen, z.B. den Unterhaltsanspruch der Kinder außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu ermitteln und beurkunden zu lassen. Aufgabe des Beistandes ist es, die Kindesinteressen zu vertreten und dabei die gesamtfamiliäre Situation zu berücksichtigen. Hierbei ist übergeordnetes Ziel, Einvernehmen herzustellen und durch fachliche Beratung zu positiven gesamtfamiliären Beziehungen beizutragen, um vor allem auch die Umgangssituation mit den gemeinsamen Kindern spannungsfrei zu halten. Gelingt eine Einigung nicht, vertritt die gesetzliche Beistandschaft das Kind auch vor Gericht oder leitet Zwangsvollstreckungsmaßnahmen z.B. zur Beitreibung des Unterhaltes ein.
Das Jugendamt lädt Betroffene dazu ein, dieses effektive kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebot der Beistandschaften in Anspruch zu nehmen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. Ein Termin kann vereinbaren werden für die Buchstaben A bis L unter der Telefonnummer 0571 791-343 und für die Buchstaben M bis Z unter der Durchwahl -172. Auf Wunsch werden Beratungsgespräche auch in vertrauter Umgebung zuhause durchgeführt.