Förderprogramm „Dorferneuerung“
Über das Förderprogramm „Dorferneuerung“ unterstützt die Bezirksregierung u.a. Privatpersonen bei der Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden. Darüber hinaus sind auch die dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen sowie Zäune und Mauern förderfähig. Beispielsweise kommt die Fassadensanierung eines ortsbildprägenden Gebäudes grundsätzlich für eine Förderung über die „Dorferneuerung“ infrage.
Die Förderquote liegt bei 35 % der Gesamtkosten der Maßnahme, die maximale Zuwendungssumme beträgt 50.000 €.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Für Maßnahmen, die ab 2020 umgesetzt werden sollen, ist eine Antragstellung bis zum 30.09.2019 bei der Bezirksregierung möglich.
Weitere Informationen und die Antragsformulare können über die Internetseite der Bezirksregierung Detmold bezogen werden https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_Verkehr/010AllgemeineAufgaben/index.php.