Wahlbüro ab dem 15. April 2019 geöffnet
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ab Montag, dem 15. April 2019, während der allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet und telefonisch erreichbar unter 0571 791 118. E-Mail können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Kempstraße 1, Raum 0.34 im Erdgeschoss. Für Fragen zum Wahlverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gern zur Verfügung.
Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 5. Mai 2019 allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica zugestellt. Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 10. Mai 2019, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.
Dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist der jeweilige Wahlraum zu entnehmen. Gegenüber den vorangegangenen Wahlen haben sich anlässlich der Europawahl Änderungen für die Stimmbezirke 041 (Neu-Lerbeck) und 071 (Wülpke) ergeben. Die Europawahl wird für den Stimmbezirk 041 (Neu-Lerbeck) im Begegnungszentrum Lerbeck, Eibenweg 9, sowie für den Stimmbezirk 071 (Wülpke) in der Heimatstube, Eckerngarten 18, durchgeführt. Der ehemalige Stimmbezirk 122 (Vennebecker Bruch) musste aufgelöst werden. Die Wähler/innen diese Stimmbezirks sind nun dem Stimmbezirk 121 (Möllbergen/Vennebecker Bruch) zugeordnet, der Wahlraum befindet sich im Ev. Gemeindehaus Möllbergen, Möllberger Straße 278.
Wird eine Briefwahl gewünscht, können die nötigen Unterlagen bis spätestens 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Es ist auch möglich, einen formlosen, unterschriebenen Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift zu stellen. Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail oder online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ebenso ist auch eine persönliche mündliche, nicht jedoch telefonische, Antragstellung möglich. Hierfür können die Wahlberechtigten mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und dem Personalausweis im Wahlbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich vorsprechen.
Wer für eine andere Person einen Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Das genaue Lieferdatum für die Stimmzettel steht noch nicht fest. Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt werden, sobald die Stimmzettel verfügbar sind.