Lichtraumprofil am Grünen Weg freigeschnitten


 Daraufhin forderte die Stadtverwaltung die Eigentümer des betreffenden Grundstücks auf, den Rückschnitt zu veranlassen. Gegen diesen Bescheid reichten die Eigentümer Klage ein. Auf Grund des Verfahrens wurde von Seiten der Stadt die Vollziehung einer Ersatzvornahme ausgesetzt, da zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr im Verzug festgestellt werden konnte und auch die Feuerwehr diesen Weg nicht benötigt. Die gerichtliche Entscheidung war abzuwarten.

 Der richterliche Beschluss erfolgte am Montag, dem 26.10.2020. Die Eigentümer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner wurden schriftlich darüber informiert, dass die Ersatzvornahme am 02.11.2020 vorgenommen wird. Die Maßnahme ist abgeschlossen und das Lichtraumprofil ist freigeschnitten. Ein Vertreter der Stadtverwaltung war vor Ort im Gespräch mit betroffenen Anliegerinnen und Anliegern, die sehr erfreut waren und die Angelegenheit nun als erledigt betrachten.