Pandemie: Auch Verein können Unterstützung beantragen
Gemeinnützige Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sowie freiberufliche Trainerinnen und Trainer/Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die ihre Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, können seit dem 27.03.2020 Anträge auf staatliche finanzielle Unterstützung stellen. Sofern Beschäftigungsverhältnisse bestehen, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen über das Programm NRW-Soforthilfe 2020 sowie Antragsformulare sind erhältlich über www.wirtschaft.nrw/corona.
Darüber hinaus wurde am 1. April ein weiteres Programm vom Land NRW zur Unterstützung von Sportvereinen aufgelegt. Diese können ab dem 15. April über das Förderportal des Landessportbundes NRW (www.lsb.nrw) online Unterstützung beantragen. Antragsberechtigt sind Vereine, die über die Sportbünde oder Sportfachverbände dem Landessportbund angeschlossen sind. Nähere Informationen sind erhältlich über https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hilfen-fuer-sportvereine-der-corona-krise-landesregierung-stellt-zusaetzliche-13.
Vereine aus Porta Westfalica, die in Folge der Pandemie in Finanzierungsengpässe geraten, die gemäß der vom Land NRW angebotenen Hilfen nicht antragsberechtigt sind oder für deren Situation die bewilligte Hilfe nicht ausreicht, können sich auch an die Stadt Porta Westfalica wenden. Derzeit prüft die Stadt Porta Westfalica Möglichkeiten, auch diese Vereine z.B. durch zinslose Stundung bei den Grundbesitzabgaben oder ggf. durch einen Zuschuss zu unterstützen. Sofern sich akut Probleme einstellen, können sich die Vereine auch sofort direkt an die Stadtverwaltung wenden unter annabel.hanke@portawestfalica.de.