Stadt Porta Westfalica schließt Einrichtungen und untersagt öffentliche Veranstaltungen
Bürgermeister Bernd Hedtmann hat die Krisensitzung am heutigen Samstag einberufen, damit die nun notwendig gewordenen Schritte schnellstmöglich umgesetzt werden.
Bürgermeister Hedtmann: „Es ist offensichtlich, dass nun schnelles und effektives Handeln gefragt ist. Das bereits im Kreis Minden-Lübbecke mit den Gemeinden und Städten im Kreis Minden-Lübbecke abgestimmte weitere Vorgehen zielt darauf ab, die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich zu verlangsamen. Hier sind alle aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam, in enger Abstimmung und solidarisch durch diese Krise gehen werden.“
Mit der „Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV2“ werden alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt und es wird dringend empfohlen, auch private Veranstaltungen abzusagen. Untersagt sind ab Sonntag, 15. März, die Durchführung von Oster-/Brauchtumsfeuern, der Betrieb von städtischen Freizeiteinrichtungen wie z.B. Sportstätten und -hallen, Schwimmbäder, Sport- und Trainingsveranstaltungen, der Betrieb von Jugendhäusern und Jugendtreffs, der Betrieb von Seniorentreffs, die Öffnung von Begegnungsstätten, der Betrieb von Kultur- und Bildungseinrichtungen wie die Stadtbibliothek, die Musikschule, Kurse der VHS Minden, sowie die Durchführung von Kulturangeboten, wie z.B. Führungen einschließlich Führungen im öffentlichen Raum. Die Allgemeinverfügung gilt im gesamten Gebiet der Stadt Porta Westfalica und ist zunächst befristet bis zum 30.04.2020 um 24:00 Uhr.
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus den öffentlichen Besucherverkehr weitestmöglich einschränken wird. Sollten sich Besuche nicht vermeiden lassen, erfolgen diese nach telefonischer Anmeldung.
Darüber hinaus setzt die Stadt Porta Westfalica als zuständige Behörde die Umsetzung der aufsichtlichen Weisung zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW um, die ab Montag, dem 16. März 2020, gilt. Demnach kann nur noch nach Nachweis der Unentbehrlichkeit der Betreuung eines Kindes dieses in eine Betreuungseinrichtung gebracht werden. Hierfür sind bestimmte Kriterien ausschlaggebend, die in der Weisung des Landes NRW bzw. in der Verfügung der Stadt benannt sind. Die Allgemeinverfügung sowie die Verfügung zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen befinden sich als Download auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica. Die Betreuungseinrichtungen sind informiert.