Erreichbarkeit des Impfzentrums in Hille

Die Fahrt zum Impfzentrum kann durch ortsansässige Taxiunternehmen bei Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder "H" oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegen. Welche Nachweise für eine Fahrtkostenerstattung erforderlich sind, sollte vor Fahrtantritt bei den Krankenkassen in Erfahrung gebracht werden. Möglicherweise werden auch in anderen Fällen die Kosten übernommen, dies ist ebenfalls bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.

Hilfsbereitschaft und Solidarität untereinander zeichnet die Portanerinnen und Portaner aus, dies hat auch das vergangene Jahr gezeigt. Wir bitten deshalb darum, auch im Bekanntenkreis und in der Nachbarschaft Fahrten zum Impfzentrum zu organisieren.

Falls beide Möglichkeiten nicht umsetzbar sind, wird die Stadtverwaltung die Suche nach einer Transportmöglichkeit unterstützen. Zurzeit befinden wir uns in der Planung für ein solches Angebot. Informationen zur Erreichbarkeit des Impfzentrums werden laufend auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica aktualisiert.

Ansprechpartnerin ist werktags von 08:30 bis 12:30 Uhr die Ehrenamtskoordinatorin Melanie Linke; Tel.: 0571/791289 oder melanie.linke@portawestfalica.de.