Besuch der Stadtverwaltung weiterhin nur mit Termin
Die Verwaltung kann weiterhin nur mit einem zuvor telefonisch vereinbarten Termin aufgesucht werden. Termine für das Bürgeramt können darüber hinaus online gebucht werden über die Online-Terminvergabe auf der Internetseite www.portawestfalica.de, Termine für das Sachgebiet Sozialwesen können auch über sozialwesen@portawestfalica.de angefragt werden. Um die Angabe einer Telefonnummer für einen Rückruf wird gebeten.
Bei Betreten der städtischen Gebäude sind die entsprechenden Nachweise entsprechend der 3-G-Regelung vorzuzeigen. Dazu gehören entweder ein Impfnachweis, ein Genesenen-Nachweis oder einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf bzw. einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf sowie einen Identitätsnachweis. Darüber hinaus gelten weiterhin die Maskenpflicht und die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt und von der Maskenpflicht ausgenommen.
In Räumlichkeiten, die im Rahmen einer Bestattung oder Beisetzung genutzt werden gilt die 3-G-Regelung und es besteht Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt bei der Bestattung auf dem Friedhof. Dennoch wird generell das Tragen einer Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Den Angehörigen wird empfohlen, die Trauergäste frühzeitig auf Corona-Schutzregelungen hinzuweisen. Die jeweils aktuellen Regelungen in den verschiedenen Trauräumen des Standesamtes Porta Westfalica werden den Brautpaaren mitgeteilt nach verbindlicher Reservierung mit festgelegtem Termin.