Gefördert werden kulturelle Projekt, Formate oder Veranstaltungen, die sich durch Innovativität, inhaltliche Qualität und Nachhaltigkeit auszeichnen und die mit Eigenmittel oder Drittmittel nicht vollständig abgedeckt werden können.
Anträge können freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen stellen, die ihren Wohnort oder Sitz in der Stadt Porta Westfalica haben. Für das Jahr 2023 können Förderanträge bis zum 11.01.2023 gestellt werden. Ansonsten sind Anträge bis zum 31. Dezember für das jeweils darauf folgende Jahr schriftlich zu stellen, ein Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Sollte die Fördersumme bis Fristende nicht ausgeschöpft sein, können über den Stichtag hinaus weitere Anträge für das laufende Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch Beschluss des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur.
Nähere Informationen können der veröffentlichten Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica entnommen werden. Fragen zur Antragstellung werden von der Abteilung für Bildung, Sport und Kultur beantwortet. Kontakt: E-Mail schulwesen@portawestfalica.de; Telefon: 0571/791-161.