Korrektur Wahlbenachrichtigung

Entgegen den wahlrechtlichen Bestimmungen ist bei Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Porta Westfalica, die ausschließlich für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin wahlberechtigt sind, in der Wahlbenachrichtigung auch eine Wahlberechtigung für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 ausgewiesen.

Dies betrifft im Gebiet der Stadt Porta Westfalica mit Hauptwohnsitz gemeldete

·         Personen, die zwischen dem 16.05.2004 und 15.05.2006 geboren wurden

sowie

·         EU- Bürger/innen.

Diese Personenkreise erhalten zusammen mit einem Informationsschreiben in den nächsten Tagen eine korrigierte Wahlbenachrichtigung, die ausschließlich die Wahlberechtigung für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 15. Mai 2022 sowie eine etwaige Stichwahl am 29.05.2022 ausweist.

Es wird gebeten, ausschließlich die korrigierte Wahlbenachrichtigung zu verwenden.

Sollte zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen bereits die fehlerhafte Wahlbenachrichtigung verwendet worden sein, ist dies unproblematisch. Der Antrag muss nicht erneut übersandt werden.