Wahlhelfer*innen gesucht
Insgesamt 25 Wahlvorstände führen die Wahl im kommenden Jahr am 15. Januar 2023 in mehreren Wahlbüros durch. Sollte es aufgrund des Wahlergebnisses notwendig werden, eine Stichwahl durchzuführen, findet diese am 29.01.2023 statt.
Die Wahlhelfer*innen übernehmen verschiedene Aufgaben als Beisitzer*innen, die die Stimmzettel ausgeben, als Schriftführer*innen, die die Niederschriften erstellen und das Wählerverzeichnis führen, sowie als Wahlvorsteher*innen, die die Wahlvorstände verantwortlich leiten.
Wer eine solche Aufgabe übernimmt, erhält zuvor eine Schulung und für den ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro bzw. 75 Euro für den Einsatz als Wahlvorsteher*in.
Wahlhelfer*innen müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen. Interessierte können sich anmelden unter der Telefonnummer 0571/791-114, per E-Mail an wahlbuero@portawestfalica.de oder online über die Internetseite www.portawestfalica.de.