Gutscheinkarten für Lebensmittel für bedürftige Haushalte


Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation werden die Lebensmittel-gutscheine aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Unterstützungsleistungen für Kommunen in NRW (Stärkungspakt NRW)“ finanziert. Diese Unterstützung richtet sich an Haushalte, die Leistungen gemäß des Sozialgesetzbuches II/Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII beziehen. Um Gutscheinkarten zu erhalten, ist der letzte Bescheid über bezogene Leistungen als Nachweis der Bedürftigkeit sowie ein aktuelles Ausweisdokument mitzubringen. Die Anzahl der Gutscheine ist begrenzt, die Ausgabe findet so lange statt, wie der Vorrat reicht. Die Gutscheinkarten können ausschließlich in den Kreisen Minden-Lübbecke und Schaumburg eingelöst werden. 

Die Ausgabe erfolgt ab Freitag, dem 8. Dezember 2023, sowie von Mittwoch, dem 13., bis Freitag, dem 15. Dezember 2023. Die Ausgabestelle befindet sich im Konferenzraum IV im Rathaus I, Kempstraße 1, Porta Westfalica. Sie ist geöffnet am Mittwoch und Donnerstag von 9:00 bis 17:30 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr.