Im Rahmen einer Befahrung mit dem Ordnungsamt, der Freiwilligen Feuerwehr und der Polizei wurden stichprobenartig in einigen Ortsteilen verschiedene Straßen mit einer Drehleiter angefahren. Die Befahrung dient in erster Linie der Bestandaufnahme hinsichtlich des Durchkommens und des Rangierens großer Fahrzeuge. Bei Auffälligkeiten, wie etwa einer unzureichenden Restfahrbahnbreite, Behinderungen oder Gegenverkehr soll geprüft werden, ob Beschilderungen oder Fahrbahnmarkierungen überarbeitet oder hinzugefügt werden sollen.
Eine enge Straßenstelle liegt immer dann vor, wenn die Restfahrbahnbreite bei einem geraden Straßenverlauf weniger als 3,05 Meter beträgt. Dieses Maß ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Dort sind die höchstzulässige Breite eines Fahrzeuges (2,55 Meter) sowie ein zusätzlicher Seitenabstand von je 0,25 Metern definiert.
Ebenso wurden stichprobenartig Wendeplätze und Bereiche mit engen Kurven angefahren. Lastkraftwagen, Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge benötigen aufgrund der Fahrzeugmaße einen besonders großen Rangierkreis.
Da im Notfall Rettungsfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes jedes Grundstück im Stadtgebiet erreichen müssen, bittet die Stadt Porta Westfalica Fahrzeuge möglichst auf Grundstücken oder dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.