Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica


Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen, die ihren Wohnort oder Sitz in der Stadt Porta Westfalica haben. Gefördert werden Projekte, Formate und Veranstaltungen, die sich durch überzeugende kulturelle Konzepte, durch Innovation, inhaltliche Qualität und Nachhaltigkeit auszeichnen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Antragsziel nicht mit Eigenmitteln oder sonstigen Drittmitteln erreichbar ist.

Stichtag für die Antragstellung ist jeweils der 31. Dezember für das darauffolgende Jahr. Sofern die Fördersumme bis zum Ablauf dieser Frist nicht voll ausgeschöpft ist, können Anträge auch über dieses Datum hinaus berücksichtigt werden. Anträge für das Jahr 2024 können noch bis zum 31.12.2023 und für das Jahr 2025 bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Das Antragsformular sowie die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica befinden unter dem folgenden Link