Neuer Mietspiegel liegt vor
Die Stadt Porta Westfalica hat im Einvernehmen mit dem Haus- u. Grundeigentümerverein Porta Westfalica und dem Haus und Grund Minden e.V. einen neuen Mietspiegel erstellt.
Datengrundlage bildeten hierfür unter anderem die zurückgesandten Mieterfassungsbögen, welche mit den Grundsteuerbescheiden versandt worden sind. Der Spiegel dient als Orientierungshilfe für die Vereinbarung der Miethöhe und ist darüber hinaus auch Grundlage für rechtliche Entscheidungen über die Höhe der Miete. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Mietspiegels besteht für Kommunen nicht.
Die neue Tabelle basiert auf der Datenerhebung von Februar 2023 bis 31.05.2023 und ist gültig ab 01.06.2023 für den freifinanzierten Wohnungsbau und für Einfamilienhäuser für zwei Jahre und kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden. Eine Pflicht zur Anpassung einfacher Mietspiegel an die Marktentwicklung besteht nicht. Sie sollen jedoch im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.