Finanzwesen
Das Finanzwesen umfasst alle finanztechnischen Vorgänge der Stadt Porta Westfalica. Die Kämmerei erstellt den vom Rat der Stadt zu verabschiedenden und von der Bezirksregierung zu genehmigenden Haushaltsplan, verwaltet das Vermögen und die Kredite der Stadt, veranlagt grundstücksbezogene Gebühren und zieht Steuern, Gebühren und andere Abgaben ein.
Ausschreibungen/Submissonsstelle
Die öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Porta Westfalica werden über die zentrale Submissionsstelle des Kreises Minden-Lübbecke durchgeführt und auf dem OWL-Vergabeportal bekannt gegeben.
http://www.owl-vergabeportal.de/Steuern und Abgaben
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuerveranlagung erfolgt auf Grundlage der vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbesteuermessbeträge. Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz, der Abgabenordnung und der Haushaltssatzung der Stadt Porta Westfalica in den jeweils geltenden Fassungen. Der aktuelle Hebesatz für die Ge-werbesteuer ist in der Satzung über die Festsetzung von Steuerhebesätzen veröffentlicht. Einwendungen, die sich gegen die Höhe eines Gewerbesteuermessbetrages oder die Größe eines Zerlegungsanteiles richten, sind beim Finanzamt vorzutragen, welches den Steuermessbescheid oder die Zerlegungsmitteilung erlassen hat. Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen können beim zuständigen Finanzamt gestellt. Bescheinigungen über die steuerliche Zuverlässigkeit u.a. für die Vorlage beim Straßenverkehrsamt können bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Kontakt:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Vergnügungssteuer
Entsprechend der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Porta Westfalica werden beispielsweise Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art und das Halten von Spiel-, Musik, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gastwirtschaften und Vereinsräumen besteuert.Grundsteuer A und Grundsteuer B, der Abwassergebühren, der Hundesteuer, der Abfallgebühren, der Gewässerunterhaltung und der Straßenreinigungsgebühren
>> Anlagen zum Steuerbescheid 2022
>> SEPA LastschriftmandatKontakt:
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Haushaltssatzung
In jedem Jahr wird eine Haushaltssatzung erlassen, in der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Steuersätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer, die Kredit- und Kassenkreditermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigungen veröffentlicht werden.
Kontakt:Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Stadtkasse
- Der gesamte Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung wird in der Stadtkasse abgewickelt. Zahlungen an die und von der Stadtverwaltung erfolgen überwiegend per Überweisung, können aber auch bar (ggf. auch mit Scheck) während der Öffnungszeiten direkt in der Stadtkasse erfolgen. Bei Überweisung sollte unbedingt der jeweilige Verwendungszweck angegeben werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei wiederkehrenden Zahlungen (für Miete, Pacht, Steuern, Beiträge, Gebühren usw.) ist ein Lastschrifteinzugsverfahren zu empfehlen. Vordrucke hierfür sind den städtischen Festsetzungsbescheiden beigefügt.
- Aus unterschiedlichen Gründen kann es dazu kommen, dass Zahlungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet werden. Die Stadtkasse hat die Aufgabe durch Mahnung, Beitreibung und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei ausbleibender Zahlung bestehende Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur mit eigenen Vollstreckungsbeamt*innen einzuziehen. Auch Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur anderer Körperschaften können im Rahmen von Amts- bzw. Vollstreckungshilfe durch die Stadtkasse Porta Westfalica eingezogen werden. Vollstreckungsmaßnahmen sind z.B. Pfändung, Zwangsversteigerung, Eintragung von Sicherungshypotheken. Eine frühzeitige persönliche Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtkasse bzw. der zuständigen Sachgebiete wird empfohlen. So kann eine Klärung herbeigeführt und bei schwieriger finanzieller Situationen in einem vertrauensvollen Gespräch nach einer Lösung gesucht werden, um belastende Vollstreckungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden.
Kontakt:
Suchergebnisse werden geladenKeine Abteilungen gefunden.Hinweis zur elektronischen Rechnung
Elektronische Rechnungen können in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD oder als PDF digital an die E-Mail-Adresse rechnung@invoice.portawestfalica.de gesendet werden. Pro E-Mail darf nur ein Rechnungsvorgang gesendet werden. Bei der Erstellung von XRechnung ist die Identifikationsnummer der Stadt Porta Westfalica anzugeben. Die Leitweg-ID lautet: 057700032032-31001-29.
Rechnungen in Papierform werden bitte ausschließlich an folgende Rechnungsadresse versandt:
Stadt Porta Westfalica
Kempstraße 1
32457 Porta WestfalicaUm eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten, geben Sie bitte auf der Rechnung den Ihnen in den Aufträgen der Stadt Porta Westfalica mitgeteilten Verwendungszweck an.
Rückfragen richten Sie bitte an e-rechnung@portawestfalica.de.
Konten der Stadtverwaltung
Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica IBAN: DE21 4905 1285 0000 0000 59 BIC: WELADED1OEH | Volksbank in Ostwestfalen eG |