Jugendamt

Jugendamt 

Das Jugendamt bietet eine breite Palette an Beratungsangeboten und Leistungen an, welche die Erziehung, die Betreuung und die Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen können. Dabei setzt das Jugendamt auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die zu einem gesunden Aufwachsen der Kinder beitragen sollen.


Was Jugendämter leisten

Die Broschüre "Was Jugendämter leisten", die in verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht, bietet einen Überblick.

 


Wer Fragen hat oder Angebote nutzen möchte, kann sich jederzeit an das Jugendamt wenden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, die Probleme haben oder sich in Notsituationen befinden. Nachfolgend befinden sich weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpersonen:

  • Leitung

    Leitung des Jugendamtes

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Stellvertretende Leitung des Jugendamtes

    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Adoption

    Im Jugendamt der Stadt Herford befindet sich die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter der Städte Bad Oeynhausen, Bünde, Löhne, Porta Westfalica und Herford sowie des Kreises Herford.


  • Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) in Porta Westfalica ist die erste Anlaufstelle in allen Fragen zu Familie und Erziehung. Der ASD berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter mit unterschiedlichen Angeboten an Erziehungshilfen bei erzieherischen Fragen, im Bereich der Partnerschaft und Ehe, in Fragen von Trennung und Scheidung, in Not- und Krisensituationen etc.
    Erwachsene als Eltern, ob alleinerziehend, in Patchwork, Regenbogen oder sonstigen familiären Verhältnissen werden in erzieherischen, persönlichen und finanziellen Fragen beraten. Wir unterstützen in der schwierigen Situation der Trennung und Scheidung. Sollte weitergehende und länger andauernde professionelle Hilfe benötigt werden, wird gemeinsam nach geeigneten Angeboten gesucht.
    Kinder und Jugendliche, die Ärger zu Hause, in der Schule oder mit Freund*innen haben oder die in großer Not sind, können sich gerne an das Jugendamt wenden. Gemeinsam überlegen wir, was man machen kann. Da das Jugendamt der Schweigepflicht unterliegt, muss niemand etwas von diesen Gesprächen erfahren. So steht es im Gesetz.

    Alle Informationen werden zum Schutz aller Beteiligten vertraulich behandelt. Jede Beratung im Jugendamt ist kostenlos. Die Bearbeitung durch die Fachkräfte erfolgt nach Ortsteilen.


    Leitung
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Barkhausen, Costedt, Neesen
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Frau Gerhardt

    Eisbergen, Lohfeld, Veltheim
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Frau Urban und Frau Fandrich

    Holtrup, Holzhausen, Möllbergen, Vennebeck 
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Frau Urban und Herrn Niemann

    Hausberge, Nammen
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Frau Brandt

    Kleinenbremen, Lerbeck, Wülpke
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Herrn Niemann und Frau Fandrich


    Fachdienst § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe) 
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Herrn Ruschhaupt

    Fachdienst § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe)
    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Vertretung durch Frau Grams

  • Elterngeld und Kindergeld

    Hinweise zum Elterngeld und Kindergeld

    Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Es soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.

    Bei Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können sich die Eltern für das „ElterngeldPlus“ entscheiden. Bei diesem können Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten wollen, das Geld, unter Anrechnung ihres Teilzeiteinkommens, über einen längeren Zeitraum als bisher in Anspruch nehmen. Entscheiden sich bspw. beide dazu, zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich somit die Betreuung des Kindes zu teilen, gibt es einen Bonus in Form von vier zusätzlichen Partnerschaftsbonus-Monaten. Auch Alleinerziehende können das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus nutzen.
    Elterngeld wird von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgezahlt. Anträge sind daher beim Kreisjugendamt zu stellen.

    Kreisjugendamt Minden-Lübbecke
    Raum 461 und 462
    Portastr. 13 – Kreishaus Gebäude B - 
    32423 Minden
    Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de

    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr
    Montag, Mittwoch und Donnerstag von14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag geschlossen

    www.minden-luebbecke.de/Service/Kinder-Jugend-Eltern/Elterngeld-und-Unterhalt/Elterngeld/

    Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld unter
    https://www.mkffi.nrw/elterngeld-und-elternzeit

    Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre herausgegeben, die in leichter Sprache die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld und die Kombinationsmöglichkeiten mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus vermittelt. Auch Gestaltungsmöglichkeiten der Elternzeit werden erklärt.
    Broschüre in leichter Sprache zu den wichtigsten Regelungen zum Elterngeld und den Kombinationsmöglichkeiten mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus


    Kindergeld 

    Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld. Derzeit werden für das erste und das zweite Kind jeweils 194 Euro im Monat, für das dritte Kind jeweils 200 Euro im Monat sowie für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich gezahlt. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung des Kindergelds ist die so genannte Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Bedienstete des öffentlichen Dienstes beantragen ihr Kindergeld bei ihrer Dienststelle. Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine steuerliche Identifikationsnummer und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier:
    http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39986.html

  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Wenn Du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist und man hat dich beim Klauen erwischt oder Du wurdest im Zusammenhang mit einer Prügelei angezeigt oder die Polizei hat dich mit einem viel zu schnellen Roller erwischt, dann hast Du die Möglichkeit Dich bei uns zu melden. Wir, die Jugendgerichtshilfe oder auch Jugendhilfe im Strafverfahren, unterstützen Dich im Strafverfahren. Wir ermitteln nicht, das machen Polizei und Staatsanwaltschaft. Unsere Aufgabe ist es, mit Dir gemeinsam herauszufinden, was dazu geführt hat, dass Du straffällig geworden bist. Wir klären Dich darüber auf, welche möglichen Folgen sich aus der Tat ergeben und wir überlegen gemeinsam, wie Du in Zukunft Straftaten vermeiden kannst. In den Verfahren vor den Jugendgerichten oder Jugendschöffengerichten tragen wir die mit Dir besprochenen Entwicklungsberichte vor. Wenn jemand zwischen 18 und 21 Jahre alt ist,  klären wir die Frage, ob noch Jugendstrafrecht angewandt werden kann oder ob Erwachsenenstrafrecht zu Grunde gelegt werden muss.

    Sofern Eltern eines minderjährigen Kindes Fragen zum weiteren Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden haben, können sie sich ebenfalls an das Jugendamt wenden, um sich zu informieren. Was kommt jetzt auf uns zu? Ist mein Kind nun vorbestraft? Welche Strafe bekommt mein Kind?

    Kontakt:
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Jugendpflege

    Die Jugendpflege der Stadt Porta Westfalica 

    www.jugendpflege-porta.de
    facebook.com/porta71/

    Was ist Jugendpflege?

    Die Mitarbeiter*innen der Jugendpflege verstehen sich als lebensweltorientierten Ansprechpartner*innen für die Belange von Kindern und Jugendlichen. Kindern und Jugendlichen werden Freiräume geboten, welche sie selbst gestalten dürfen.


    Was ist Kinder- und Jugendarbeit?

    Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, soziale Kompetenzen sollen angeregt und vermittelt werden, insbesondere

    • Selbständigkeit, Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl,
    • Aufbau eines Wertesystems,
    • Eigenverantwortlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit,
    • Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Selbstorganisation.

    Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren (de facto aber hauptsächlich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren).
    Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Merkmale:

    • Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation
    • Vielfalt der Organisationen und Träger
    • Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen
    • Ergebnis- und Prozessoffenheit
    • Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen

    Was bieten wir an?

    Zu unseren Angeboten gehören:

    • Organisation und Durchführung der Ferienspiele
    • Betreuung und Erstellung des Ferienpasses mit Vereinen und Verbänden
    • Jugendhaus „JUGI 71“
    • Jugendgruppenleiterausbildung
    • Geschlechtsspezifische Arbeit
    • Vernetzungs- und Kooperationsarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit
    • Medienpädagogische Jugendarbeit
    • Stadtteilspezifisch-beratende Jugendarbeit
    • Durchführung und Organisation von Spielfesten
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz



    Kontakt:
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Kindertagesbetreuung

    Bei der Suche nach einer geeigneten Tagesbetreuung gibt es die Wahl zwischen einer Kindertageseinrichtung (Kindergärten, Kindertagesstätten) und der Kindertagespflege.  Informationen über die Kosten: Elternbeiträge

  • Pflegekinderdienst

    Betreuung in einer Pflegefamilie

    Kindererziehung ist Aufgabe der Eltern. Mit dieser Aufgabe sind Pflichten und Rechte verbunden, vor allem aber eine große Verantwortung. Manche Eltern können dieser Verantwortung nicht immer gerecht werden. Der Pflegekinderdienst bietet  in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozial Dienst die Möglichkeit, ein Kind für einen kurzen Zeitraum, länger oder sogar bis zur Volljährigkeit, in einer sogenannten Pflegefamilie aufzunehmen. Dabei ist es wichtig, dass Eltern in regelmäßigen Besuchskontakten Anteil an der Entwicklung ihres Kindes nehmen und weitreichende Entscheidungen mit der Pflegefamilie und dem Pflegekinderdienst gemeinsam treffen. Ist eine Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie getroffen worden, wird der Kontakt zu der die Eltern und die Pflegefamilie betreuende Mitarbeiterin hergestellt.

    Bewerbung als Pflegefamilie

    Pflegeltern zu sein ist eine schöne, lebendige, herausfordernde, spannende und vielseitige Aufgabe. Wer ein Pflegekind bei sich aufnehmen möchte, sollte Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen können. In der  Broschüre Pflegeeltern sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Pflegedienststelle gerne zur Verfügung.

    Kontakt:
    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Sobald die fachliche Notwendigkeit festgestellt wurde, dass Jugendhilfe zu gewähren ist, sendet die Wirtschaftliche Jugendhilfe den Bewilligungsbescheid an die/den Antragsteller/in bzw. Leistungsberechtigte/n und eine Kostenübernahmeerklärung an den freien Träger der Jugendhilfe, der die gewährte Hilfe erbringt. Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe übernommen. Wenn die Jugendhilfe ohne Einschaltung des Jugendamtes selbst beschafft wurde, kann eine (nachträgliche) Kostenübernahme vom Jugendamt nicht bewilligt werden.

    Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden keine ausschließlich finanziellen Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes gewährt. Nur bei bestimmten Leistungen der Jugendhilfe, beispielsweise bei einer Unterbringung in einer Tagesgruppe oder außerhalb des Elternhauses, wird der notwendige Unterhalt durch das Jugendamt sichergestellt. In diesen Fällen haben die Eltern in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft einen Kostenbeitrag zu zahlen. Umfassende Informationen hierzu vermittelt das Informationsblatt zum Kostenbeitragsrecht. Bei ambulanten Hilfen wird dagegen kein Kostenbeitrag erhoben. 

    Fragen zur Bewilligung von einmaligen Leistungen im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen beantworten die Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

    Kontakt:
    Wirtschaftliche Jugendhilfe, Buchstaben A-J, R,M,T
    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Wirtschaftliche Jugendhilfe, Buchstaben K-Z ohne R,M,T
    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Beurkundung, Sorgerecht, Unterhalt 

    Ein Aufgabengebiet des Jugendamtes besteht in der Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen.
    Folgende Angebote und Dienstleistungen werden zur Verfügung gestellt:  

    • Kostenfreie  Beurkundungen nach Terminvereinbarung für Vaterschaftsanerkennungen, Verpflichtungen über die Zahlungen von Kindesunterhalt, Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung).
    • Der ASD berät und unterstützt bei der Ausübung des Sorgerechtes (z.B. Umgangskontakt nach einer Trennung).
    • Hat das Familiengericht das Jugendamt zum Vormund/Pflegschaften für ein Kind bestimmt, übernimmt dieses die Aufgaben der elterlichen Sorge.
    •  Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder die Zahlungspflicht noch ungeklärt ist.
    •  Beistandschaften dienen der kostenlose Beratung und Unterstützung zur Klärung der Vaterschaft (Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung); zur Klärung der Höhe und/oder Durchsetzung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes; für eine Beratung zu den Unterhaltsansprüchen junger Volljähriger (18-21 Jahre).
  • Jugendamtselternbeirat

    Der Jugendamtselternbeirat ist ein Zusammenschluss der Elternbeiräte der einzelnen Kitas auf Stadtebene. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht vor, dass bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte in den Kindertageseinrichtungen zu wählen sind und anschließend, bis zum 10. November eines Jahres, kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene wählen. Der Jugendamtselternbeirat hat einen Sitz im Jugendhilfeausschuss mit beratender Funktion. Somit haben die Eltern durch ihre Vertretung in diesem Gremium die Möglichkeit, zu den Themen der Kindertagesbetreuung wichtige Impulse zu geben, zu beraten, zu hinterfragen und die Interessen der Eltern einzubringen.

    Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates ist Verena Branahl, per E-Mail zu erreichen unter jaeb-pw@web.de

  • Verfahrenslotsin

    Ein Beratungsangebot für junge Menschen mit (drohender) seelischer / körperlicher / geistiger Behinderung und deren Familien bezüglich möglicher Hilfeleistungen (Eingliederungshilfen).

    Es können Auskünften zu folgenden Leistungsarten gegeben werden:

    • medizinische Rehabilitation (z.B. Frühförderung, Sprachtherapie)
    • Teilhabe an Arbeit (z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
    • Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbegleitung)
    • soziale Teilhabe (z.B. Assistenz im Freizeitbereich, Hilfsmittel)


    Die Verfahrenslotsin kann sowohl bei der Antragsstellung als auch im gesamten Hilfeprozess unterstützen:

    • Kontaktaufnahme und/oder Begleitung zu Trägern/Anbietern der Eingliederungshilfe
    • Teilnahme an Gesprächen
    • Informationen zu Widersprüchen/Klagen.

    Weitere Informationen befinden sich im Flyer und/oder auf der Internetseite „Verfahrenslotse digital“ (https://deinrecht.verfahrenslotse.org/).

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  • Frühe Hilfen

    Die Jugendämter des Kreises Minden-Lübbecke,  der Stadt Minden und der Stadt Porta Westfalica bieten mit der gemeinsamen Anlaufstelle "Frühen Hilfen" werdenden und jungen Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern Beratung, konkrete Unterstützung und Begegnungsmöglichkeiten. Ziel der Frühen Hilfen ist, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

    • Wo kann ich praktischen Rat erhalten?
    • Gibt es Unterstützung für mich, wenn ich mich müde und erschöpft fühle?
    • Wo gibt es welche finanzielle Unterstützung für mich und mein Kind?
    • Wo kann ich andere Eltern treffen, um mich auszutauschen?


    Angebote

    • Elternabend:  "Rund um informiert"   www.fruehe-hilfen-netz.de/elternabend.html.
    • Café Kinderwagen: Informationsaustausch, Beratung, Begegnung für Schwangere und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren. Dieses Angebot wird in Zusammenarbeit mit einer Familienhebamme und einer qualifizierten Kinderkrankenschwester jeden letzten Freitag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr im Jugendtreff Jugi 71, Zur Porta 71, in Porta Westfalica-Lerbeck durchgeführt.
    • Beratung: Im Jugendamt der Stadt Porta Westfalica berät Edda Heinrichsmeier-Roth montags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs ab 14:00 Uhr im Johannes-Wesling-Klinikum auf den Stationen des ELKI. Beratungstermine und Hausbesuche erfolgen nach Absprache. 
    • Online-Portal:  Das Portal bündelt Angebote im Kreisgebiet, z.B. Geburtsvorbereitung oder Babymassagen, und informiert z.B. über Erziehungsfragen oder Kinderkrankheiten. Bei der Suche nach Angeboten kann nach Thema, Alter des Kindes oder nach dem Ort des Angebotes gefiltert werden.
      https://www.fruehehilfen-online.nrw.de/kreis-minden-luebbecke.suche 
    • Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der Frühen Hilfen.


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  • Leistungen für Bildung und Teilhabe 

    Wer Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, hat einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle im Haushalt lebenden Kinder. Kinder profitieren von diesen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. So wird u.a. auch ein Zuschuss zum Mittagessen gezahlt, wenn das Kind in der Kita oder Tagespflegestelle über Mittag betreut wird.

    Antragstellung bei Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag:

    Jobcenter/Amt pro Arbeit des Kreises Minden-Lübbecke
    Standort Porta Westfalica, gestellt.
    Hauptstraße 4a
    32457 Porta Westfalica
    Telefon: +49 571 9730600
    E-Mail: jc-pw@minden-luebbecke.de

    Antragstellungen bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG) oder dem Sozialgesetzbuch XII:

    Stadt Porta Westfalica
    Sachgebiet Sozialwesen, I. OG
    Hauptstraße 14
    32457 Porta Westfalica

    Antragsformulare der Stadt können heruntergeladen werden unter Formulare.