Beistandschaften

Beistandschaften

Das Jugendamt bietet nach Terminvereinbarung eine kostenlose Beratung und Unterstützung an bei:

  • Klärung der Vaterschaft (Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung)

    • Ist eine werdende Mutter nicht verheiratet, kann die rechtliche Vaterschaft durch eine Urkunde geklärt werden.
    • Bestehen Zweifel, kann ein Vaterschaftstest zielführend sein
    • Wird die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt, ist die Einleitung eines Abstammungsverfahrens vor dem Familiengericht erforderlich. Als Beistand übernimmt das Jugendamt die rechtliche Vertretung für das Kind.
    • Bei Vaterschaftsanfechtung informiert und berät das Jugendamt. 
  • Unterhalt

    • Leben Kinder von einem Elternteil getrennt, haben sie in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Der betreuende Elternteil kann sich kostenfrei vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Eltern werden auch auch gemeinsam beraten.
    • Der Unterhaltsanspruch wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Bedarf des Kindes orientiert sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Der barunterhaltspflichtige Elternteil ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
    • Eigenes Einkommens des Kindes wird teilweise zur Bedarfsdeckung eingesetzt.
    • Kann die Klärung durch Beratung und Unterstützung nicht erfolgen, besteht für den betreuenden Elternteil die Möglichkeit, eine Beistandschaft einzurichten. Als Beistand vertritt das Jugendamt die unterhaltsrechtlichen Interessen der Kinder.
    • Nicht verheiratete Eltern bzw. Elternteile können sich  hinsichtlich eigener Ansprüche, z. B. während des Mutterschutzes und der Elternzeit, vom Jugendamt beraten lassen.
  • Unterhalt für volljährige Kinder

    • Kinder haben bis zum Abschluss ihrer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und damit verpflichtet, Auskunft zu ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen zu erteilen. Das Jugendamt berechnet den Unterhalt und unterstützt, wenn Zahlungen zwangsweise realisiert werden müssen.
    • Volljährige Kinder können sich bis zum 21. Lebensjahr vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.