Elternbeiträge
Wird ein Kind in der Kindertagespflege, in einer Kita oder im offenen Ganztag einer Grundschule in Porta Westfalica betreut, wird zur Mitfinanzierung des Angebots ein Elternbeitrag erhoben. Die Elternbeiträge sind gestaffelt, berücksichtigt werden die Höhe des Einkommens, die gewählte Betreuungszeit und das Alter des Kindes. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 18.000 € ist kein Elternbeitrag zu zahlen. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig ein Betreuungsangebot, so wird der zweithöchste zu zahlende Beitrag um 50 % gekürzt und für das dritte und alle weiteren Kinder wird kein Beitrag erhoben. Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Elternbeiträge gibt das Merkblatt zum Elternbeitrag. Elternbeitragssatzung
Sobald ein Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen wurde, wird die ausgefüllte Erklärung zum Elternbeitrag mit den entsprechenden Einkommensnachweisen an die Elternbeitragsstelle gesendet. Anhand dieser Erklärung wird der Elternbeitrag vorläufig festgesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt eine Überprüfung der für die einzelnen Jahre festgesetzten Elternbeiträge. Im Zuge dieser Überprüfung sind die Steuerbescheide der betreffenden Jahre vorzulegen und das tatsächlich erzielte Jahreseinkommen nachzuweisen. Wenn sich Adresse, Bankverbindung oder die Höhe ihres Einkommens verändern, ist dies der Elternbeitragsstelle umgehend zu melden.
Weitergehende Informationen, Anträge, Erklärungen sowie ein Muster für einen Betreuungsvertrag befinden sich hier.