Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. Eine kleine Gruppe wird in den Wohnräumen der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut. Wärme, Nähe und Geborgenheit bieten dem Kind die Sicherheit, die es für eine gesunde Entwicklung benötigt. Somit ist dieses Angebot besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch zeitliche Flexibilität und individuellen Zuschnitt auf die persönliche Situation der Kinder und Eltern aus. Die Kindertagespflege bietet sich z.B. an, wenn eine Kinderbetreuung nur an einzelnen Wochentagen gewünscht ist. Diese Betreuungsform kann außerdem ein ergänzendes Angebot in den sogenannten Randstunden sein, d.h. eine Betreuung vor bzw. im Anschluss an die täglichen Öffnungszeiten des Kindergartens oder der Schule bieten.
In einer Tagespflegestelle dürfen bis zu 5 Kinder, bei einem Zusammenschluss von Tagespflegepersonen dürfen bis zu 9 Kinder in einer Großtagespflegestelle betreut werden. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist die Kindertagespflege als eigene Betreuungsform anerkannt und stellt ein alternatives, gleichwertiges Angebot zu den Kindertageseinrichtungen dar. Um diese Qualität in der Kindertagespflege sicherzustellen, setzt die Ausübung der Tätigkeit als Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII durch das Jugendamt voraus. Dazu werden die entsprechende Sachkompetenz, die Persönlichkeit und die räumlichen Möglichkeiten überprüft. Alle Tagespflegepersonen verfügen über eine Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts und werden seit 2018 nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) qualifiziert. Darüber hinaus hält das Jugendamt auch eine eigene Fachberatung vor, die Informationen über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge, Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags, Anregungen und Impulse für den Alltag sowie die Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern und Tagespflegepersonen beinhaltet.
Wer dieses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen möchte und eine zum eigenen Bedarf passende Tagespflegestelle gefunden hat, schließt einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson ab. Im Anschluss wird dieser Betreuungsvertrag an das Jugendamt weitergeleitet, auf dessen Grundlage die Tagespflegeperson dann vom Jugendamt eine Betreuungspauschale erhält. Die Eltern werden an diesen Kosten beteiligt. Elternbeiträge
Weitergehende Informationen, Anträge und ein Muster für einen Betreuungsvertrag befinden sich hier.