Vormund/Pflegschaften

Vormundschaften, Pflegschaften

Wenn die Eltern eines Kindes die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen, wird durch Gesetz oder durch richterliche Anordnung ein Vormund bestellt. Vormund eines Kindes kann eine Person werden, das Jugendamt oder ein rechtsfähiger Verein. Wenn nur Teilbereiche der elterlichen Sorge nicht ausgeübt werden können oder dürfen, kann das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestellt werden. Wird das Jugendamt Vormund oder Ergänzungspfleger eines Kindes, so wird diese Aufgabe einem Mitarbeiter des Jugendamtes übertragen. Dieser Mitarbeiter nimmt dann die elterliche Sorge oder Teile davon für das Kind wahr und ist ausschließlich dem Wohle des Kindes verpflichtet. Durch regelmäßige persönliche Kontakte soll das dafür nötige Vertrauensverhältnis aufgebaut und gepflegt werden. Weitere Einblicke hierzu gibt die Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“.