Gewerbeabmeldung
Wann ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen?
- Bei Aufgabe des Unternehmens
- Bei Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt. In diesem Fall ist in der Stadt/Gemeinde, in die der Betrieb verlegt wird, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
- Die Gewerbeabmeldung ist zeitgleich mit der Verlegung oder der Betriebsaufgabe anzuzeigen per Email an gewerbe@portawestfalica.de, per Post oder nach Terminabsprache persönlich bei der Stadt Porta Westfalica.
Wer muss die Gewerbeabmeldung anzeigen?
Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen der/die Einzelunternehmer/in, bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführenden Geschäftsführer*innen (jeder/jede Inhaber/in muss einen eigenen Vordruck Gewerbemeldung ausfüllen) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) der/die gesetzliche Vertreterin.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeabmeldung (unvollständig ausgefüllte oder unleserliche Gewerbeanzeigen können nicht bestätigt werden und können zu längeren Bearbeitungszeiten führen).
- Personalausweis oder Reisepass. Sofern nur ein Reisepass vorliegt und die Meldeadresse nicht im Stadtgebiet Porta Westfalica liegt, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.
Gebühren
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.