Gewerbeabmeldung

Gewerbeabmeldung

  • Wann ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen?

    • Bei Aufgabe des Unternehmens
    • Bei Verlegung der Betriebsstätte in eine andere Stadt. In diesem Fall ist in der Stadt/Gemeinde, in die der Betrieb verlegt wird, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
    • Die Gewerbeabmeldung ist zeitgleich mit der Verlegung oder der Betriebsaufgabe anzuzeigen per Email an gewerbe@portawestfalica.de, per Post oder nach Terminabsprache persönlich bei der Stadt Porta Westfalica.
  • Wer muss die Gewerbeabmeldung anzeigen?

    Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen der/die Einzelunternehmer/in, bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführenden Geschäftsführer*innen (jeder/jede Inhaber/in muss einen eigenen Vordruck Gewerbemeldung ausfüllen) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) der/die gesetzliche Vertreterin.

Folgende Unterlagen werden benötigt 

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeabmeldung (unvollständig ausgefüllte oder unleserliche Gewerbeanzeigen können nicht bestätigt werden und können zu längeren Bearbeitungszeiten führen).
  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern nur ein Reisepass vorliegt und die Meldeadresse nicht im Stadtgebiet Porta Westfalica liegt, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.

Gebühren

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Formular