Gewerbeummeldung

Gewerbeummeldung 

  • Wann ist eine Gewerbeummeldung vorzunehmen?

    • Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb von Porta Westfalica
    • Bei Verlegung einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb von Porta Westfalica
    • Bei Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit
    • Bei Namensänderung des/der Gewerbetreibenden

    Die Gewerbeummeldung ist zeitgleich mit der Verlegung und/oder Änderung der Tätigkeit/ Änderung des Namens anzuzeigen. Bei Änderung bzw. Erweiterung der Tätigkeit ist eine genaue Bezeichnung anzugeben. Allgemeine Formulierungen wie „An- und Verkauf von Waren aller Art“, „Dienstleistungen“, oder „Onlinehandel“ sind nicht ausreichend. Die Gewerbeummeldung kann per Email an gewerbe@portawestfalica.de, per Post oder nach Terminabsprache persönlich bei der Stadt Porta Westfalica vorgenommen werden.

    Weitere Informationen und Links rund um die Gewerbemeldung insbesondere bei der Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit befinden sich unter Gewerbeanmeldung.

  • Wer muss die Gewerbeummeldung anzeigen?

    Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen die jeweiligen Einzelunternehmer*innen bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführenden Geschäftsführer*innen  (jede/r Inhaber/in muss einen eigenen Vordruck Gewerbemeldung ausfüllen) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) der/die  gesetzliche Vertreter/in.

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeummeldung

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung (unvollständig ausgefüllte oder unleserliche Gewerbeanzeigen können nicht bestätigt werden und können zu längeren Bearbeitungszeiten führen).
  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern nur ein Reisepass vorliegt und die Meldeadresse nicht im Stadtgebiet Porta Westfalica liegt, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.

Gebühren

  • Für eine Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind, wird eine Gebühr in Höhe von 26 Euro erhoben.
  • Für eine Gewerbeanmeldung für juristische Personen wird eine Gebühr von 33 Euro zuzüglich 13 Euro pro weitere gesetzliche Vertreter*in erhoben.

Formular