Kommunaler Ordnungsdienst
Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes ist als Außendienst im Stadtgebiet tätig. Zu den Aufgaben gehört die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, allgemeine Ermittlungen und Kontrollen und die Aufnahme von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Dabei dürfen ordnungsbehördliche Mittel (z. B. Identitätsfeststellungen, Buß- und Verwarngelderhebungen, mündlichen Verwarnungen, Platzverweise etc.) zur Anwendung kommen. Der Kommunale Ordnungsdienst ermöglicht ein unverzügliches Handeln vor Ort und kann rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zur Seite stehen.