Schiedsamt

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung

In Nordrhein-Westfalen gelten die Bestimmungen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung. Zuständig für das Schlichtungsverfahren sind die von den Landesjustizverwaltungen anerkannte Gütestellen. Die damit verbundenen Aufgaben erfüllen die örtlichen Schiedsleute, die es in allen Städten und Gemeinden des Landes gibt. Seit mehr als 170 Jahren werden außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, aber auch in strafrechtlichen Verfahren durchgeführt. Die Schiedspersonen sind keine ausgebildeten Juristen  und erteilen auch keinen juristischen Rat, doch dank ihrer rechtlichen Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung gelingt es ihnen häufig, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und Lösungswege zu vermitteln. Die Schiedsleute werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach ihrer Wahl vom zuständigen Amtsgericht bestätigt.

Schiedsverfahren

  • Im Strafrecht ebenso wie im Zivilrecht gibt es Verfahren, die unter die obligatorische Streitschlichtung fallen. Dies bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle versucht werden muss, bevor es ggf. zu einem Gerichtsverfahren kommt.
  • Die Erfordernis eines Einigungsversuchs vor einer anerkannten Gütestelle entfällt, wenn die Parteien ihren Streit bereits vor einer anderen Gütestelle versucht haben, z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
  • Ein Schlichtungsverfahren ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, kann jedoch ein unbürokratischer, kostengünstiger und schneller Weg sein, zu einer Einigung zu kommen. Eine Rechtsberatung erfolgt in einem Schlichtungsverfahren nicht.

Tatbestände

Folgende Tatbestände fallen in die Zuständigkeit von Schiedsleuten:

Im Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses

Im Zivilrecht: freiwillig bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe und in nachbarrechtlichen Streitigkeiten

Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter http://www.schiedsamt.de/. Unter http://www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.



Schiedsleute in Porta Westfalica

Bezirk 1 Barkhausen

Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: Rainer von der Heyde, Faulensiek 31A, Tel.: 0571-9 73 12 04, Fax: 0571-9 73 12 05, schiedsmann-hausberge@t-online.de

Bezirk 2 Eisbergen/Lohfeld

Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500 URogalla-PW@t-online.de

Bezirk 3 Hausberge/Holzhausen

Schiedsperson: Rainer von der Heyde, Faulensiek 31A, Tel.: 0571-9 73 12 04, Fax: 0571-9 73 12 05, schiedsmann-hausberge@t-online.de
Vertreter: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500 URogalla-PW@t-online.de

Bezirk 4 Lerbeck/Kleinenbremen/Wülpke/Neesen/Nammen

Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: nicht besetzt

Bezirk 5 Veltheim/Costedt/Holtrup/Möllbergen/Vennebeck

Schiedsperson: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500
Vertreterin: nicht besetzt