Schiedsleute
Am 1. Oktober 2000 traten in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Kraft. Das Angebot, statt einer gerichtlichen Streitentscheidung eine einvernehmliche außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen, gibt es seit langem. Neu ist jetzt, dass in bestimmten Fällen eine Klage überhaupt erst zulässig ist, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist.
Im Strafrecht ebenso wie im Zivilrecht gibt es Verfahren, die unter die obligatorische Streitschlichtung fallen. Dies bedeutet, dass zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle versucht werden muss.
Folgende Tatbestände fallen unter die Zuständigkeit der Schiedsämter:
Strafrecht
Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses
Zivilrecht
freiwillig bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in unbegrenzter Höhe und in nachbarrechtlichen Streitigkeiten
Die Durchführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. Dies sind zunächst einmal die Schiedsämter, die es in allen Städten und Gemeinden des Landes gibt. Diese führen seit mehr als 170 Jahren außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, aber auch in strafrechtlichen Verfahren durch. Die Schiedspersonen sind zwar keine ausgebildeten Juristen, doch dank ihrer rechtlichen Kenntnisse und einem reichen Vorrat an Lebenserfahrung gelingt es ihnen häufig, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und Lösungswege zu vermitteln.
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter http://www.schiedsamt.de/. Unter http://www.streitschlichtung.nrw.de/streit/streitsuch.php sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.
Schiedsleute in Porta Westfalica
Bezirk 1 Barkhausen
Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: Rainer von der Heyde, Faulensiek 31A, Tel.: 0571-9 73 12 04, Fax: 0571-9 73 12 05, schiedsmann-hausberge@t-online.de
Bezirk 2 Eisbergen/Lohfeld
Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500 URogalla-PW@t-online.de
Bezirk 3 Hausberge/Holzhausen
Schiedsperson: Rainer von der Heyde, Faulensiek 31A, Tel.: 0571-9 73 12 04, Fax: 0571-9 73 12 05, schiedsmann-hausberge@t-online.de
Vertreter: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500 URogalla-PW@t-online.de
Bezirk 4 Lerbeck/Kleinenbremen/Wülpke/Neesen/Nammen
Schiedsperson: nicht besetzt
Vertreter: nicht besetzt
Bezirk 5 Veltheim/Costedt/Holtrup/Möllbergen/Vennebeck
Schiedsperson: Ulrich Rogalla, Kempstraße 33c, Tel. 0571/3852500
Vertreterin: nicht besetzt