Rattenbekämpfung

Rattenbekämpfung

Aufgrund der hohen Fortpflanzungsrate und den damit verbundenen Gesundheitsgefahren sowie entstehenden wirtschaftlichen Schäden, muss die Rattenpopulation in Grenzen gehalten werden.

Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken liegt ausschließlich in der Verantwortung der Grundstückseigen-tümer*innen oder sonstigen Verfügungsberechtigten. Das Ordnungsamt kann im Rahmen der Gefahrenabwehr nachrangig Maßnahmen anordnen oder auf Kosten der Grundstückseigentümer veranlassen.

Für die Bekämpfung der Ratten in der Kanalisation und auf städtischen Flächen ist die Stadt zuständig.

  • Wie kann ich Ratten melden?

    Meldungen können telefonisch oder schriftlich erfolgen (auch per E-Mail). Dabei ist die eigene Anschrift zu nennen und ggf. Fotomaterial einzureichen, welches auf einen Rattenbefall hinweist.

    Sofern beobachtet wird, dass Ratten aus der Kanalisation kommen, ist die Straße und nach Möglichkeit der Straßenabschnitt zu benennen.

  • Wie geht das Ordnungsamt vor?

    Grundstückseigentümer werden vom Ordnungsamt auf den Befall von Ratten und die private Aufgabe der Schädlingsbekämpfung hingewiesen. Das weitere Vorgehen kann sodann abgestimmt werden. Zudem wird ein starker Befall vom Ordnungsamt regelmäßig kontrolliert.

    Bei Ratten aus der Kanalisation wird der Bereich Abwasser verständigt. Von dort aus werden weitere Maßnahmen ergriffen.

  • Was kann ich gegen Ratten auf meinem Grundstück tun?

    Weggeworfene Lebensmittel- und Speisereste, überquellende und verschmutzte Mülleimer oder „wilde" Müllkippen, Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten sollten beseitigt werden. Diese stellen ein Umfeld dar, welches Ratten anzieht. Weitere Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung können auch mit Hilfe von Fachpersonal durchgeführt werden.