Verkehrslenkung und Sicherung

Verkehrslenkung und Sicherung

Allgemeines

Die Verkehrssicherheit steht bei den Verkehrsbehörden im Vordergrund. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem die Analyse und Bekämpfung von Unfallschwerpunkten, Optimierung der Verkehrslenkung (Wegweisungskonzepte) und die möglichst reibungslose verkehrliche Abwicklung von Baustellen im Stadtgebiet. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Nutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitten aus Gründen der Verkehrssicherheit beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das kann z.B. bei der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit oder zur Erprobung verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen der Fall sein. Vor jeder Entscheidung (Anordnung) der Verkehrsbehörde ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchzuführen,  bei dem die zuständigen Straßenbaulastträger und die Polizei anzuhören sind.

  • ANORDUNG VON VERKEHRSZEICHEN UND VERKEHRSEINRICHTUNGEN

    Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrslenkung bzw. -sicherung. Sie zeigen sich insbesondere in der Anordnung von Verkehrszeichen wie z.B. Beschilderungen und Markierungen und anderen Verkehrseinrichtungen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden immer vor. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen grundsätzlich nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Dies gilt insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbote) und die Aufstellung von Gefahrenzeichen, sowie für Haltverbote.

    Die Verkehrsbehörde trifft Maßnahmen durch Eingriffe in den fließenden Verkehr

    • zur Vermeidung von Unfallgefahren,
    • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
    • zur Optimierung des Verkehrsflusses,

    durch verkehrsregelnde Maßnahmen verschiedenster Art, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten.

  • BAUSTELLENABSICHERUNG - VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNGEN

    Wenn sich Bauarbeiten auf den Straßenverkehr auswirken, müssen unter anderem die Absicherung der Arbeitsstelle, wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt wird sowie welche Umleitungsstrecken gegebenenfalls gekennzeichnet werden müssen. Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, stellt die ausführende (Bau-) Firma bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen gemäß § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und entscheidet dann, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei halbseitigen Straßensperrung zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

    Zur Beantragung ist der Vordruck Antrag §45 StVO Verkehrsrechtliche Anordnung.pdf zu stellen und komplett ausgefüllt ein bis zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten zu senden an:

    ordnungswesen@portawestfalica.de.

    Falls  eine Jahresgenehmigung beantragt werden soll, ist der Antrag mit folgenden Formularen zu stellen:


  • UNFALLBEKÄMPFUNG - STATISTIKEN UND UNTERSUCHUNGEN

    Damit rechtzeitig erkannt werden kann, wo häufig Unfälle passieren, wertet die Verkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei und den Straßenbaubehörden die aufgenommenen Unfälle auf örtlicher Ebene (Stadt- und Gemeindestraßen) und auf überörtlicher Ebene (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) aus. Verschiedene Statistiken über die Verkehrsunfälle geben allgemein Aufschluss über die Entwicklung des Unfallgeschehens. Die gesammelten Daten werden mit Hinweisen aus der Bürgerschaft ergänzt. Damit Unfälle wirksam vermieden können, müssen mögliche Zusammenhänge zwischen dem eigentlichen Unfallgeschehen und den Besonderheiten des Unfallortes - einschließlich seiner Umgebung – erkannt werden. Jede Gegebenheit ist anders und muss entsprechend individuell behandelt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf Unfälle mit schweren Folgen.

  • UNFALLKOMMISSION

    Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit sorgt die Unfallkommission, in der Polizei, Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde vertreten sind, gemeinsam dafür, unfallträchtige Schwerpunkte (im besten Fall vollständig) zu beseitigen. Entsprechende Gegenmaßnahmen zur Unfallverhütung werden im Plenum beschlossen und umgesetzt. Die örtliche Unfallkommission, die für das Stadtgebiet Porta Westfalica zuständig ist, trifft sich in regelmäßigen Abständen.

    Beteiligte der Unfallkommission und ihre Aufgaben 

    • Polizei: Übermittlung der Unfallanzeigen und statistischen Auswertungen, Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten, Grundlage für die Sicherheitsberatung von Teilnehmenden am Verkehr und für Überwachungsmaßahmen
    • Straßenbaubehörde: Umsetzung von straßenbaulichen Maßnahmen wie etwa die bauliche Umgestaltung von Knotenpunkten, Anlage von Fußgängerüberwegen etc.
    • Straßenverkehrsbehörde: Entscheidungsträger und anordnende Stelle für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen aller Art
  • REGELUNGEN IM STRAßENVERKEHR

    Wo wird welches Verkehrszeichen angebracht? Wo wird welche Verkehrseinrichtung aufgestellt (zum Beispiel Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Blink- und Lichtzeichenanlage)? Das prüft und organisiert die Straßenbehörde. Bestehende Abläufe und Regelungen werden optimiert, erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit werden getroffen.

    Alle Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge machen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und z.B. vorschlagen, dass ein Verkehrszeichen oder eine entsprechende Einrichtung aufgestellt oder eingerichtet wird, z.B. eine Ampel, ein Zebrastreifen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Überholverbot, ein verkehrsberuhigter Bereich, eine 30er-Zone, Parkverbote oder Markierungen auf der Fahrbahn.

  • ANTRAGSVERFAHREN FÜR DIE ANORDNUNG VON VERKEHRSZEICHEN

    Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur anordnet werden, wenn es aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Das gilt insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Straßenverkehrs (Beschränkungen der Geschwindigkeit und Überholverbote) und die Aufstellung von Gefahrenzeichen. Vor jeder Entscheidung wird das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt. Dazu werden die zuständigen Behörden für den Straßenbau (der Landesbetrieb Straßen NRW für Bundes- und Landesstraßen, die Gemeinde- und Stadtverwaltungen für Stadt- und Gemeindestraßen und das kreiseigene Bau- und Planungsamt für Kreisstraßen) und die Polizei angehört.

    Die zu treffenden Entscheidungen fußen auf Anträgen, Planungsverfahren, Petitionen und der Initiative der Straßenbehörde. Es werden eigene Prüfungen durchgeführt, Verkehrsschauen abgehalten, Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen und den Feststellungen der Polizei nachgekommen.

  • VERANSTALTUNGEN UND UMZÜGE 

    Im gesamten Kreis Minden-Lübbecke, ebenso in der Stadt Porta Westfalica, finden jährlich viele Traditionsveranstaltungen wie z.B. Schützenfeste, Laternenumzüge, Erntedankfeste, Volksläufe oder sonstige Sportveranstaltungen statt. Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind anzeigepflichtig und zum Teil auch genehmigungspflichtig. Zur Beantragung/Anzeige sind bitte die entsprechenden Vordrucke bzw. Onlineformulare zu nutzen: