1 (17) "Sanierung und Neugestaltung des Ortskerns im Stadtteil Hausberge - Nachnutzung Berghotel"

Boldt, Gunnar
Ziel und Zweck der Planung
Ziel ist die Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
Verfahrensschritte
Aufstellungsbeschluss | 25.01.2021 |
Frühzeitige Beteiligung | 10.06.2022 - 13.07.2022 |
Auslegungsbeschluss | 23.09.2024 |
Auslegung § 3 (2) BauGB | 07.03.2025-06.04.2025 |
Verfahrensunterlagen