1 (17) "Sanierung und Neugestaltung des Ortskerns im Stadtteil Hausberge - Nachnutzung Berghotel"

Geltungsbereich B1_17


Ziel und Zweck der Planung

Ziel ist die Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss25.01.2021
Frühzeitige Beteiligung10.06.2022 - 13.07.2022
Auslegungsbeschluss23.09.2024
Auslegung § 3 (2) BauGB07.03.2025-06.04.2025

Verfahrensunterlagen