Außenbereichssatzung "Schierholzstraße" Möllbergen
Ziel und Zweck der Planung
Ziel ist die Schaffung der Möglichkeit, Baulücken in einem vorhandenen Siedlungsbereich zu Wohnzwecken bebaubar zu machen.
Verfahrensschritte
Auslegungsbeschluss | 09.12.2024 |
Auslegung § 3 (2) BauGB | 07.03.2025-06.04.2025 |
Verfahrensunterlagen